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Kursteilnahme & Fehlzeiten

Anmeldung zu den Kursen

  • Sie sollten sich vor Kursbeginn in heiCO für alle Kurse registrieren, an denen Sie voraus-sichtlich teilnehmen möchten (http://www.hfjs.eu/studium/vorlesungsvz/index.html). Falls das nicht möglich ist, genügt eine Mail an die Kursleitung. Notfalls können Sie auch unangemeldet zur ersten Sitzung erscheinen. 

  • Eine anschließende offizielle Registrierung ist jedoch Pflicht, da nur offiziell angemeldete Studierende teilnehmen dürfen. Falls Sie den Kurs doch nicht mehr besuchen möchten, melden Sie sich bitte wieder über heiCO ab. 

  • Wichtig: Für den erfolgreichen Abschluss des Kurses und den Erwerb von Leistungspunkten besteht ab der ersten Kurssitzung Anwesenheitspflicht.Jede versäumte Sitzung zählt zu den zulässigen Fehlzeiten.


Was tun, wenn man an einer Kurssitzung nicht teilnehmen kann

  • Bitte informieren Sie die Kursleitung (nach Möglichkeit vorab per E-Mail).

  • Ein ärztliches Attest muss zunächst nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sich bei krankheitsbedingtem Fehlen ein Attest ausstellen zu lassen.

  • Bewahren Sie ärztliche Atteste oder ggf. andere relevante Nachweise bis zum Ende des Semesters auf. Eine Vorlage bei der Kursleitung ist nur erforderlich, wenn Sie die zulässige Zahl an Fehlzeiten überschritten haben.


Erlaubte Fehlzeiten

Grundregel: An der HfJS sind pro Kurs zwei Fehlzeiten erlaubt.

Was ist damit gemeint: 

  • Diese Regel bezieht sich auf einen „normalen“ Kurs mit einem Sitzungstermin pro Woche. Man darf in diesem Fall maximal zwei Termine verpassen. Das sind zwei komplette Wochen Unterrichtszeit.

  • Entsprechend darf man auch bei einem Kurs mit mehreren Sitzungsterminen pro Woche maximal zwei komplette Wochen Unterrichtszeit verpassen. 

Beispiele: 

  • Die meisten wöchentlichen Kurse umfassen 2 SWS (= 2 x 45 Minuten Unterricht pro Woche). Man darf somit maximal 2 x 2 x 45 min = 180 min verpassen.

  • Blockseminare haben ebenfalls meist 2 SWS (sofern im KVV nichts anderes angegeben ist). Auch hier darf man somit maximal 2 x 2 x 45 min = 180 min verpassen. Das entspricht 2/15 der gesamten Unterrichtszeit.

  • Bei einer Blockveranstaltung mit einer anderen SWS-Zahl darf man ebenfalls maximal 2/15 der gesamten Unterrichtszeit verpassen.

  • Hebräischkurs mit 9 SWS (= 9 x 45 min pro Woche): Man darf maximal 2 x 9 x 45 min = 9 x 90 min fehlen.

  • Hebräischkurs mit 6 SWS (= 6 x 45 min pro Woche): Man darf maximal 2 x 6 x 45 min = 6 x 90 min fehlen.


Was passiert bei zu vielen Fehlzeiten?

Vor- und Nachbereitung sowie die regelmäßige und aktive Teilnahme sind keine beliebig austauschbaren Leistungen, sondern wesentliche Bestandteile jedes Kurses. Sie bilden die Grundvoraussetzungfür einen erfolgreichen Kursabschluss.

Überschreiten Sie die zulässige Zahl an Fehlzeiten, kann der Kurs als „nicht bestanden“ bewertet werden. In diesem Fall erhalten Sie keine Leistungspunkte (0 LP) für den Kurs – auch dann nicht, wenn Sie bereits einzelne Studienleistungen (z. B. Referat oder Essay) erbracht haben.

Gibt es Ausnahmen?

In begründeten Einzelfällen können Fehlzeiten durch zusätzliche Leistungen (z. B. eine Präsentation) ausgeglichen werden. Dabei gilt Folgendes:

  • Es besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich. Die Entscheidung trifft die Kursleitung nach Prüfung des Einzelfalls. 

  • Grenzen des Ausgleichs: Zu viele Fehlzeiten gefährden den Lernerfolg. Deshalb können Fehlzeiten nicht unbegrenzt durch zusätzliche Leistungen ausgeglichen werden. 

  • LP-Reduzierung: Auch bei einem genehmigten Ausgleich erhalten Sie möglicherweise nicht alle für den Kurs vorgesehenen LP. Der Kurs kann dann gegebenenfalls nicht wie geplant für ein bestimmtes Modul angerechnet werden. 

Wie muss ich vorgehen?

  • Fehlzeiten müssen durch ein ärztliches Attest oder einen anderen geeigneten Nachweis belegt werden. 

  • Wenden Sie sich zunächst an die Kursleitung. Diese stimmt sich bei Bedarf mit dem Prüfungsamt oder dem Studiendekanat ab. 

  • Bei Problemen oder Unklarheiten entscheidet der Prüfungsausschuss.