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Kursteilnahme & Fehlzeiten

Anmeldung zu den Kursen

  • Sie sollten sich vor Kursbeginn in heiCO für alle Kurse registrieren, an denen Sie voraus-sichtlich teilnehmen möchten (http://www.hfjs.eu/studium/vorlesungsvz/index.html). Falls das nicht möglich ist, genügt eine Mail an die/den Kursleiter:in. Notfalls können Sie auch unangemeldet zur ersten Sitzung erscheinen. 

  • Eine anschließende offizielle Registrierung ist jedoch Pflicht, da nur offiziell angemeldete Studierende teilnehmen dürfen. Falls Sie den Kurs doch nicht mehr besuchen möchten, melden Sie sich bitte wieder über heiCO ab. 

  • Wichtig: Für den erfolgreichen Abschluss des Kurses und den Erwerb von Leistungspunkten sollten Sie ab der ersten Sitzung anwesend sein, da jede Abwesenheit als Fehlzeit zählt!

Was tun, wenn man an einer Kurssitzung nicht teilnehmen kann: 

  • Bitte informieren Sie die/den Kursleiter*in (nach Möglichkeit vorab per Mail).

  • Ein ärztliches Attest ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Bewahren Sie in jedem Fall alle relevanten Nachweise bis Semesterende auf, falls Sie am Ende mehr als die zulässigen Fehlzeiten haben.

Erlaubte Fehlzeiten

Grundregel: 

An der HfJS sind pro Kurs zwei Fehlzeiten erlaubt.

Was ist damit gemeint: 

  • Bei einem wöchentlichen Kurs mit 2 SWS (d.h. 2 x 45 Minuten pro Woche) darf man höchstens zweimal fehlen (also 2 x 90 Minuten). 

  • Bei einem anderen Kurs darf man entsprechend maximal zwei Wochen Unterrichtszeit bzw. 2/15 des Kurses verpassen.

Beispiele: 

  • Beim Hebräischkurs mit 9 SWS darf man maximal 2 x 9 x 45 min (= 9 x 90 min) fehlen

  • Beim Hebräischkurs mit 6 SWS darf man maximal 2 x 6 x 45 min (= 6 x 90 min) fehlen.

  • Blockseminare haben meist 2 SWS (sofern nicht anders im KVV vermerkt). Also darf man hier ebenfalls höchstens 2 x 90 Minuten (= 180 Minuten) fehlen. 

 

Was passiert, wenn man zu viele Fehlzeiten hat: 

Regelmäßige Anwesenheit sowie Vor- und Nachbereitung sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Kurses und Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Abschluss. Für die dafür investierte Zeit erhalten Sie Leistungspunkte (LP). Wenn Sie zu viele Fehlzeiten haben, können weniger oder gar keine LP vergeben werden.

 

In manchen Fällen kann dies durch zusätzliche Leistungen (z. B. eine Präsentation) ausgeglichen werden. Dabei gilt:

  • Es besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich. Die Entscheidung liegt bei der/dem Kursleiter*in, die/der jeden Fall individuell prüft.

  • Fehlzeiten müssen mit einem ärztlichen Attest (oder einem anderen geeigneten Nachweis) belegt werden. 

  • Wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre(n) Kursleiter*in. Diese*r stimmt sich ggf. mit dem Prüfungsamt oder dem Studiendekanat ab. 

  • Wenn es Unklarheiten oder Probleme gibt, entscheidet der Prüfungsausschuss.

 

Wichtig:

  • LP-Reduzierung: Fehlzeiten lassen sich nicht immer vollständig durch Zusatzleistungen ausgleichen. In diesem Fall erhalten Sie weniger LP, und der Kurs kann nicht wie geplant für ein Modul angerechnet werden.

  • Mindestanwesenheit: Zu viele Fehlzeiten gefährden den Lernerfolg und können dazu führen, dass der Kurs als „nicht bestanden“ (0 LP) bewertet wird – auch wenn Sie bereits einzelne Leistungen (z. B. Referat oder Essay) erbracht haben.