Prüfungsamt


Bitte beachten: Öffnungszeiten von Hochschule und Bibliothek während der Feiertage

 

 

Mitarbeiter/innen und Zuständigkeiten

Für die Anmeldung zum  Prüfungsverfahren für die Studiengänge der HfJS Heidelberg und die organisatorische Durchführung ist das Prüfungsamt der HfJS zuständig:

Maximilian Hörmann
Telefon: 06221 - 5419250
E-Mail: maximilian.hoermann@hfjs.eu
Sprechstunde: Dienstag - Freitag, 10:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

 

Nähere Informationen zu Öffnungszeiten der HfJS Heidelberg finden Sie hier.

Fragen zum Studium in allen Studiengängen an der HfJS Heidelberg werden bitte an folgende Emailadresse gerichtet: studienberatung@hfjs.eu. Nähere Informationen finden Sie hier.

Für Lehramtsprüfungen ist das Landeslehrerprüfungsamt in Karlsruhe zuständig.

Bitte beachten Sie ggf. auch die jeweiligen Regelungen in Ihrem Fach an der Universität Heidelberg!

 

Termine Prüfungsausschüsse/  Promotionsausschüsse

Die Prüfungs- und Promotionsausschüsse der HfJS Heidelberg finden Sie hier.

 

Anmeldung

Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterprüfung können beim Prüfungsamt eingereicht werden. Die Termine finden Sie hier.

Bitte legen Sie dem Prüfungsamt Ihren Antrag vor:

Sie erhalten die Unterlagen auch im Prüfungsamt der HfJS Heidelberg, in Zimmer N2.13, zu den üblichen Öffnungszeiten. Die Formulare müssen Sie dann z. T. von den Fachstudienberatern Ihrer Fächer und den von Ihnen gewählten Prüfern unterschreiben lassen. Dadurch wird festgestellt, dass Sie alle für das Fach und Ihren Studiengang erforderlichen Leistungen erbracht haben und dass die von Ihnen gewählten Prüfer bereit sind, Sie zu prüfen.

Der Mitarbeiter des Prüfungsamts berät Sie gern über alle offenen Fragen rund um das Prüfungsverfahren. Um unnötige Wartezeiten oder Verzögerungen während der Anmeldephase zu vermeiden sollten Sie folgendes rechtzeitig organisieren:

Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Sprechstundentermine derjenigen Prüfer, von denen Sie Unterschriften benötigen.

Klären sie offene Fragen zur Prüfungsanmeldung oder –organisation mit dem Prüfungsamt. Hier werden Sie zu den üblichen Sprechzeiten ohne vorherige Anmeldung jederzeit ausreichend informiert.

Achten Sie darauf, dass Sie bis zum Anmeldetag alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und mit Unterschriften und Stempeln versehen sortiert – erst die Antragsformulare, dann die beizufügenden eigenen Unterlagen – vorlegen.

 

Prüfungsordnungen

Bitte beachten Sie die folgenden Prüfungsordnungen der HfJS Heidelberg auf den jeweiligen Studiengangsseiten im Downloadbereich :

B.A. Jüdische Studien 75%, 50%, 25%

B.A. Jüdische Studien 50 % (Lehramtsoption)

M.A. Jüdische Studien (Hauptfach oder Begleitfach)

M.A. Jüdische Museologie

M.A. Jewish Civilizations

M.A. Jüdische Studien - Geschichte Jüdischer Kulturen (Joint Degree)

Bitte beachten Sie ferner die Promotionordnung der HfJS Heidelberg.

Bitte beachten Sie ggf. auch die jeweiligen Regelungen in Ihrem Fach an der Universität Heidelberg!

 

Anrechnung von Studienleistungen

Im Ausland und vor allem in Israel erworbene Leistungsscheine können in der Regel angerechnet werden, wenn diese adäquat thematisch und inhaltlich zum Fächerkatalog der HfJS zugeordnet werden können. Sie sollten daher einen Antrag auf Anerkennung an den Prüfungsausschuss stellen, damit Ihre Leistungen angerechnet werden können.
Der Antrag ist im Prüfungsamt der HfJS Heidelberg abzugeben. Adressat ist der Vorsitzendes des Prüfungsausschusses. Sie sollten dem Antrag Notenbescheinigungen sowie verfasste Hausarbeiten beifügen. Erstellen Sie eine Auflistung jener Leistungen, die Sie für anrechenbar halten und deren Anrechnung sie beantragen möchten. Vergleichen Sie Art und Umfang Ihrer Leistungen mit den von uns geforderten und geben Sie jeweils an, für welche der unsrigen Anforderungen Ihre Leistungen angerechnet werden sollen.
 

Kursteilnahme und Fehlzeiten

Anmeldung zu den Kursen:

  • Unabhängig von der offiziellen Anmeldefrist gilt: Für den Erwerb von Leistungspunkten ist die Teilnahme ab der ersten Sitzung eines Kurses notwendig!
  • Nur offiziell registrierte Studierende sind zur Teilnahme berechtigt. Zwar können Sie zur ersten Sitzung eines Kurses i.d.R. auch unangemeldet erscheinen, eine anschließende offizielle Registrierung über das Online-Anmeldeportal ist aber zwingend erforderlich!

Für zulässige Fehlzeiten beachten Sie bitte das Infoblatt.
 

Schriftliche Hausarbeiten: Umfang und Fristen

Reguläre Abgabefrist: Hausarbeiten (Proseminar-, Seminar- und Oberseminararbeiten) sowie andere schriftliche Leistungen sind bis Ende des jeweiligen Semesters (31. März bzw. 30. September) bei der/dem Kursleiter:in einzureichen. Die Korrekturfrist beträgt zwei Wochen.

Der Arbeit ist ein Leistungsschein und die Plagiatserklärung der HfJS beizulegen.

Den Umfang von schriftlichen Hausarbeiten regelt folgendes Info-Blatt:

Informationen zu Hausarbeiten

  • Fristverlängerung: Gemäß dem Beschluss des Professoriums und des Studiendekanats sind Hausarbeiten und andere schriftliche Leistungen zum Ende des Semesters einzureichen, die Korrekturfrist beträgt zwei Wochen. Eine einmalige Verlängerung bis Ende der folgenden Vorlesungszeit – mit dann entsprechend vier Wochen Korrekturfrist – ist in Absprache mit der/dem jeweiligen Dozierenden möglich. Danach kann eine weitere Fristverlängerung nur unter Angabe von triftigen Gründen mit der/dem Dozierenden vereinbart werden, zudem ist das Studiendekanat hierüber zu informieren.

Leistungsschein und Plagiatserklärung

Bitte füllen Sie den Leistungsschein sorgfältig aus; bei schriftlichen Hausarbeiten fügen sie den Leistungsschein und die ausgefüllte Plagiatserklärung Ihrer Arbeit bei. Nach der Benotung bzw. Vergabe der Leistungspunkte durch den/die Dozenten/in geben Sie den Schein und ggf. die Plagiatserklärung im Sekretariat ab oder legen alles in das Fach von Herrn Hörmann (Prüfungsangelegenheiten).

Sie können die Veranstaltungen nur für die Module verbuchen lassen, die im Vorlesungsverzeichnis angegeben sind. Bei nicht korrekt oder lückenhaft ausgefüllten Leistungsscheinen, erhalten Sie sie zurück und werden gebeten werden, die Änderungen bzw. Ergänzungen vorzunehmen.
Sollten Sie ausnahmsweise eine Veranstaltung für ein nicht vorgesehenes Modul verbuchen lassen wollen, legen Sie den Leistungsschein zunächst mit entsprechendem Antrag an die Studiendekanin vor. Anschließend legen Sie ihn mit ggf. dem erteilten Bescheid und/oder Emailkorrespondenz wie üblich im Sekretariat oder bei Herrn Hörmann zur Verbuchung vor.


Transcripts

Die Angaben der Leistungsscheine werden in das HISPOS-System eingepflegt. Sie können sich selbst einen Notenspiegel über LSF ausdrucken. Benötigen Sie ein unterschriebenes und gesiegeltes Transcript, fordern Sie dies bitte bei maximilian.hoermann@hfjs.eu an.
 

Häufig gestellte Fragen zur Exmatrikulation

Muss ich mich nach Absolvierung meiner letzten Prüfung selbst exmatrikulieren oder wird das über das Prüfungs- und / oder Studierendensekretariat übermittelt?

Eine Exmatrikulation auf Datum, also nicht zum Ende des Semesters, muss selbst vorgenommen werden.

Was bedeutet Exmatrikulation von Amts wegen und aus welchen Gründen wird diese vorgenommen?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen seitens der Hochschule bzw. der Universität erfolgt nur, wenn z.B. die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde, im Rahmen der Rückmeldung die fälligen Zahlungen nicht geleistet wurden, der Prüfungsanspruch für den aktuellen Studiengang nicht mehr besteht und keine Umschreibung vorgenommen wurde etc.

Kann ich meinen Semesterbeitrag bei Exmatrikulation erstattet bekommen?

Bereits gezahlte Gebühren (Verwaltungskostenbeitrag, Studentenwerksbeitrag) können bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester unter Umständen erstattet werden.

Siehe zu Exmatrikulation auch die Website der Universität Heidelberg: Exmatrikulation

 

 

 

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Letzte Änderung: 05.03.2024