Prüfungsamt

Mitarbeiter und Zuständigkeiten

Für die Anmeldung zum  Prüfungsverfahren für die Studiengänge der HfJS Heidelberg und die organisatorische Durchführung ist das Prüfungsamt der HfJS zuständig:

Janine Tornow
Telefon: 06221 - 5419246
E-Mail: janine.tornow@hfjs.eu
Sprechzeiten: Montag - Donnerstag von 09.00-12.00 Uhr 

Nähere Informationen zu Öffnungszeiten der HfJS Heidelberg finden Sie hier.

Fragen zum Studium in allen Studiengängen an der HfJS Heidelberg werden bitte an folgende Emailadresse gerichtet: studienberatung@hfjs.eu. Nähere Informationen finden Sie hier.

Für Lehramtsprüfungen ist das Landeslehrerprüfungsamt in Karlsruhe zuständig.

Bitte beachten Sie ggf. auch die jeweiligen Regelungen in Ihrem Fach an der Universität Heidelberg!

Termine Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse der HfJS Heidelberg tagen im Sommersemester 2012 an folgenden Tagen.

Prüfungstermine

Termine für die Magisterklausuren der HfJS Heidelberg im Sommersemester 2012 finden Sie hier.

Dauer der Klausuren:
Hauptfachklausuren: 4 Stunden
Nebenfachklausuren: 3 Stunden

Ort der Klausur: Hochschule für Jüdische Studien, Landfriedstr.12, Konferenzraum (Ebene A1; Altbau), Beginn: jeweils 09:30 Uhr

Die Anmeldung zur Klausur (Magisterprüfung Haupt- und Nebenfach) erfolgt schriftlich. Das Formular finden Sie hier.

Die mündlichen Prüfungen vereinbaren Sie direkt mit den Prüfern und teilen dem Prüfungsamt der HfJS Heidelberg die Termine bitte zwei Wochen vorher mit.

Bitte beachten Sie ggf. auch die jeweiligen Regelungen in Ihrem Fach an der Universität Heidelberg!

 Anmeldung

Anträge auf Zulassung zur Bachelor-, Master- und Magisterprüfung können beim Prüfungsamt eingereicht werden. Die Termine finden Sie hier.

Bitte legen Sie dem Prüfungsamt, Ihrem Studiengang entsprechend, den Antrag vor:

Magisterprüfung (HF, NF)

Bachelorprüfung (75%, 50%, 25%)

Masterprüfung (Beifach, Begleitfach)

Masterprüfung (M.A. Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen (Joint Degree))

Sie erhalten die Unterlagen auch im Prüfungsamt der HfJS Heidelberg, in Zimmer N1.14, zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 9-12 Uhr). Die Formulare müssen Sie dann z. T. von den Fachstudienberatern Ihrer Fächer und den von Ihnen gewählten Prüfern unterschreiben lassen. Dadurch wird festgestellt, dass Sie alle für das Fach und Ihren Studiengang erforderlichen Leistungen erbracht haben und dass die von Ihnen gewählten Prüfer bereit sind, Sie zu prüfen.

Die Mitarbeiterin des Prüfungsamts berät Sie gern über alle offenen Fragen rund um das Prüfungsverfahren. Um unnötige Wartezeiten oder Verzögerungen während der Anmeldephase zu vermeiden sollten Sie folgendes rechtzeitig organisieren:

Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Sprechstundentermine derjenigen Prüfer, von denen Sie Unterschriften benötigen.

Klären sie offene Fragen zur Prüfungsanmeldung oder –organisation mit dem Prüfungsamt. Hier werden Sie zu den üblichen Sprechzeiten ohne vorherige Anmeldung jederzeit ausreichend informiert.

Bitte beachten Sie die Magister- und Promotionsordnungen der HfJS Heidelberg und die Prüfungsordnungen für den Studiengang Staatsexamen Jüdische Religionslehre.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Prüfungsordnungen der HfJS Heidelberg :

B.A. Jüdische Studien 75%, 50%, 25%; B.A. Gemeindearbeit 100%; M.A. Jüdische Studien Hauptfach, Beifach; M.A. Jüdische Studien- Geschichte Jüdischer Kulturen (Joint Degree); M.A. Rabbinat

Bitte beachten Sie ggf. auch die jeweiligen Regelungen in Ihrem Fach an der Universität Heidelberg!


Achten Sie darauf, dass Sie bis zum Anmeldetag alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und mit Unterschriften und Stempeln versehen sortiert – erst die Antragsformulare, dann die beizufügenden eigenen Unterlagen – vorlegen.

Bitte beachten Sie ggf. auch die jeweiligen Regelungen in Ihrem Fach an der Universität Heidelberg!

Prüfungsordnungen

Bitte beachten Sie die Magister- und Promotionsordnungen der HfJS Heidelberg und die Prüfungsordnungen für den Studiengang Staatsexamen Jüdische Religionslehre.

Bitte beachten Sie auch die folgenden Prüfungsordnungen der HfJS Heidelberg :

B.A. Jüdische Studien 75%, 50%, 25%; B.A. Gemeindearbeit 100%; M.A. Jüdische Studien Hauptfach, Beifach; M.A. Jüdische Studien- Geschichte Jüdischer Kulturen (Joint Degree); M.A. Rabbinat

Bitte beachten Sie ggf. auch die jeweiligen Regelungen in Ihrem Fach an der Universität Heidelberg!

Anrechnung von Studienleistungen

Im Ausland und vor allem in Israel erworbene Leistungsscheine können in der Regel angerechnet werden, wenn diese adäquat thematisch und inhaltlich zum Fächerkatalog der HfJS zugeordnet werden können. Sie sollten daher einen Antrag auf Anerkennung an den Prüfungsausschuss stellen, damit Ihre Leistungen angerechnet werden können.
Der Antrag ist im Prüfungsamt der HfJS Heidelberg abzugeben. Adressat ist der Vorsitzendes des Prüfungsausschusses. Sie sollten dem Antrag Notenbescheinigungen sowie verfasste Hausarbeiten beifügen. Erstellen Sie eine Auflistung jener Leistungen, die Sie für anrechenbar halten und deren Anrechnung sie beantragen möchten. Vergleichen Sie Art und Umfang Ihrer Leistungen mit den von uns geforderten und geben Sie jeweils an, für welche der unsrigen Anforderungen Ihre Leistungen angerechnet werden sollen.

Häufig gestellte Fragen zur Magisterprüfung


Was tun im Krankheitsfall? Wie stelle ich einen Antrag auf Verlängerung?

Wenn Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte frühzeitig ans Prüfungsamt.
Im Einzelfall kann auf Antrag des Prüflings aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit oder die Prüfungsfrist ausnahmsweise verlängern.
Ein Antrag wird schriftlich an das Prüfungsamt gestellt und ggf. ein ärztliches Attest beigefügt.

Wie sollte die Magisterarbeit aussehen? Was muss ich bei der Abgabe beachten?

Die Gestaltung der Magisterarbeit besprechen Sie mit dem Betreuer/der Betreuerin der Arbeit.
Auch für die Bindung einer Magisterarbeit gibt es keine Vorgaben. Beachten Sie bitte, dass – je nach gewählter Bindung – der Kopierladen einige Zeit braucht.
Die Magisterarbeit ist zum Abgabetermin dem Prüfungsamt in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die drei Exemplare werden dann verglichen und mit dem Stempel des Prüfungsamts versehen.

Wann kann ich mein Zeugnis abholen?

Wenn das Zeugnis vorliegt, benachrichtigen wir Sie per E-Mail.
Für Bewerbungen, Umschreibungen etc. können Sie auch ein vorläufiges Zeugnis erhalten, wenn alle Prüfungsnoten vorliegen.
Hintergrund: Ein Zeugnis kann erst dann ausgestellt werden, wenn dem Prüfungsamt alle Benotungen vorliegen. Da es für Korrekturen von Magisterarbeiten und Magisterklausuren keine Fristen gibt, variiert der Eingang der Noten stark. Es ist dem Prüfungsamt nicht möglich vorherzusagen, wann die einzelnen Informationen eintreffen, und es hat keinen Einfluss auf die Dauer der Korrekturen.
Wenn alle Noten vorliegen wird das Zeugnis umgehend ausgestellt, verlässt aber dann noch einmal das Haus zur Unterschrift durch den Magisterprüfungsausschussvorsitzende/n der Universität Heidelberg. Auch auf die Dauer dieses Umlaufverfahrens hat das Prüfungsamt keinen Einfluss und kann sie nicht vorhersagen.
 

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 03.04.2012