FAQs

Themenbereiche

 

Allgemeines

Wer ist für die Studienberatung zuständig, und wer informiert über welchen Studiengang?

Die Termine und Studienberater/innen finden sie hier.

Wie lange dauert das Semester?

Informationen über die Semesterdauer finden sie hier.

Zahle ich Studiengebühren?

Für das Studium an der HfJS werden werden keine Studiengebühren erhoben. Bei der Einschreibung an der Universität werden jedoch Verwaltungsgebühren erhoben.

Wo finde ich die Studienpläne und Prüfungsordnungen?

Die Studienpläne und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge finden Sie hier.

In welchen Studienvarianten kann ich Jüdische Studien studieren?

Nähere Informationen finden sie hier.

Mit welchen anderen wissenschaftlichen Einrichtungen kooperiert die Hochschule?

Nähere Informationen zu den Kooperationen finden sie hier.

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Module und Leistungspunkte

Sind alle Lehrveranstaltungen strikt vorgegeben, oder habe ich Wahlmöglichkeiten?

Die einzelnen Module sind in den jeweiligen Studienplänen vorgegeben. Bei vielen Modulen kann innerhalb des Moduls zwischen unterschiedlichen Lehrveranstaltungen gewählt werden.

Muss man die unterschiedlichen Module in der vom jeweiligen Studienplan vorgegebenen Reihenfolge absolvieren?

In der Regel ja; im Zweifelsfall ist immer Rücksprache mit der Studienberatung zu nehmen.

Kann man auch mehr Lehrveranstaltungen belegen, als im Rahmen der Module vorgegeben sind?

Natürlich! Dies ist auch zu empfehlen, sofern Sie nicht Ihre eigenen zeitlichen Grenzen und Kapazitäten überschreiten.

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Einschreibung/Immatrikulation

Wo und wann kann ich mich einschreiben/immatrikulieren?

Die Einschreibung erfolgt im Studierendensekretariat momentan vertreten von Daniel Fuchs.
Einschreibefristen orientieren sich an den Fristen der Universität HeidelbergIcon External Link.

Öffnungszeiten des Studentensekretariats:
Montag - Freitag 10 - 13 Uhr
Kontak: info@hfjs.eu
Telefon(+49) (0) 62 21 / 54 192 - 00
Fax (+49) (0) 62 21 / 54 192 - 09

Näheres finden Sie hier.

Interessierte Studierende des M.A. Jüdische Studien - Geschichte jüdischer Kulturen (Joint Degree) wählen eine der beiden Partneruniversitäten als Stammuniversität, an der sie sich dann um einen Studienplatz bewerben. Bewerbungsfrist: siehe hier. Die BewerberInnen werden über die Zulassung verständigt und nehmen ihr Studium mit Beginn des nächsten akademischen Jahres auf. Die endgültige Zulassung hängt von der Immatrikulation an der Stammuniversität ab. Pro Jahr werden maximal 20 Studierende an allen Partneruniversitäten zusammengenommen zugelassen.
Bewerbungen per Fax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Interessierte Studierende des Studiengangs M.A. Jüdische Studien beachten bitte folgende Fristen und Regelungen: M.A. Jüdische Studien siehe hier.

Welche Unterlagen benötige ich für die Immatrikulation?

Nähere Informationen finden sie hier.

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Anrechnung von Studienleistungen/Prüfungsausschuss

Werden Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt?

Nähere Informationen finden Sie hier.

Wann tagt der Prüfungsausschuss?

Nähere Informationen zu Terminen des Prüfungsausschusses finden sie hier.

Wo finde ich die Prüfungsordnungen mit Studienplänen?

Die Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge und ihre Studienpläne finden sie hier

Wer berät bei Prüfungsformalitäten? Wer leitet das Prüfungssekretariat?

Das Prüfungsamt wird von Maximilian Hörmann geleitet, Tel. (+49) (0) 62 21 / 54 192 - 50. Nähere Informationen finden Sie hier.

Können Hebräischkenntnisse angerechnet werden?

Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss. Wenn die Hebräischkenntnisse vom Prüfungsausschuss anerkannt werden bzw. in einer Feststellungsprüfung als gleichwertig eingestuft werden, so muss der Hebräischsprachkurs nicht belegt werden. Näheres hierzu regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

 

 

Abschlussprüfungen

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

 

Fragen zu den einzelnen Studiengängen

 

B.A. Jüdische Studien

Können Probleme beim Erlernen des Hebräischen entstehen, wenn ich B.A. Jüdische Studien und einen Studiengang mit einer weiteren neuen Fremdsprache studiere?

Es ist nicht ratsam, zwei Sprachen gleichzeitig von Grund auf zu erlernen. Daher wird empfohlen, den Sprachkurs Hebräisch im ersten und zweiten Semester abzuschließen. In den Folgesemestern wird Hebräisch zwar in den (Pro)Seminaren vorausgesetzt, muss aber als Sprache nicht weiter erlernt werden. Auf diese Weise ist es möglich, sich ab dem dritten Semester intensiv auf das Erlernen und Studieren einer weiteren Sprache zu konzentrieren.

 

M.A. Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen (Joint Degree mit der Karl-Franzens-Universität Graz)

Muss man den Sprachkurs im ersten Semester auch belegen, wenn man bereits Hebräischkenntnisse hat?

Wenn die Hebräischkenntnisse vom Prüfungsausschuss anerkannt bzw. in einer Feststellungsprüfung als gleichwertig eingestuft werden, so muss der Sprachkurs nicht belegt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

Wie viele Auslandssemester darf bzw. muss ich machen?

Wenigstens eins, maximal zwei Semester. Eines davon muss derzeit an unserer Partneruniversität in Graz (Österreich) absolviert werden.

Wann sollte das verpflichtende Auslandssemester stattfinden?

Entweder im zweiten oder dritten Semester. Es empfiehlt sich, das zweite Semester (also das SoSe) in Graz zu studieren, da im SoSe durch die Besetzung der "Kurt David Brühl-Gastprofessur für Jüdische Studien" das Angebot in den Jüdischen Studien noch umfangreicher ist.

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Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 05.03.2024