FAQ's

Themenbereiche:

 

Allgemeines

 

Wer ist für die Studienberatung zuständig, und wer informiert über welchen Studiengang?

Die Termine und Studienberater  finden sie hier.

Wie lange dauert das Semester?

Informationen über die Semesterdauer finden sie hier.

Zahle ich Studiengebühren?

Die Studiengebühren an staatlichen Universitäten in Baden-Württemberg betragen 500 EUR pro Semester. Die Hochschule für Jüdische Studien erhebt aufgrund des Beschlusses ihres Senats vom 21.12.2005 gleichfalls eine Studiengebühr von 500 EUR pro Semester. Der Beschluss erfolgte ausdrücklich unter der Voraussetzung, dass die zusätzlichen Einnahmen der Hochschule zu 100 % für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung stehen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Hochschule in Rücksprache mit den Studierenden.

Wer zieht die Studiengebühren ein?

Aufgrund der Doppelimmatrikulation an der Hochschule für Jüdische Studien und der Universität Heidelberg sind die Gebühren nur einmal zu zahlen, und zwar an die Universität Heidelberg, die die Studiengebühren auch für Studierende der Hochschule einzieht. Die eingenommenen Gebühren werden entsprechend den Anteilen der jeweiligen Studienkombination auf die Hochschule und die Universität Heidelberg verteilt; so gehen im B.A. Jüdische Studien 75% auch 75 % der Gebühren an die HfJS und 25% der Gebühren an die Universität Heidelberg.

Wer zahlt Studiengebühren?

Studierende aller Studiengänge sind gebührenpflichtig. Ausgenommen hiervon sind nur die Promotionsstudiengänge und DoktorandInnen während ihrer gesamten Immatrikulationszeit.

Gibt es Ausnahmen von der Zahlungspflicht?

Von den Studiengebühren können befreit werden z.B.

  • Studierende mit kleinen Kindern (bis acht Jahre),
  • Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, die Gebühren für ein Hochschulstudium zahlen oder bezahlt haben,
  • beurlaubte Studierende,
  • Studierende mit Behinderungen
  • sowie in bestimmten Fällen auch ausländische Studierende.

Anträge auf Gebührenbefreiung stellen Sie bitte an die Universität Heidelberg, da Sie von dort den Gebührenbescheid erhalten.

Welche Finanzierungsmöglichkeit gibt es?

Studierende haben gegenüber der landeseigenen L-Bank (Staatsbank Baden-Württemberg) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren. Auch private Bankinstitute bieten zwischenzeitlich Studiengebührenkredite an.
Weitere Informationen zur Gebührenpflicht- und befreiung sowie zur Darlehensgewährung finden Sie hierIcon External Link.

Wo finde ich die Studienpläne und Prüfungsordnungen?

Die Studienpläne und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge finden Sie hier.

In welchen Studienvarianten kann ich Jüdische Studien studieren?

Nähere Informationen finden sie hier.

Mit welchen anderen wissenschaftlichen Einrichtungen kooperiert die Hochschule?

Nähere Informationen zu den Kooperationen finden sie hier.

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Module und Leistungspunkte

 

Sind alle Lehrveranstaltungen strikt vorgegeben, oder habe ich Wahlmöglichkeiten?

Die einzelnen Module sind in den jeweiligen Studienplänen vorgegeben. Bei vielen Modulen kann innerhalb des Moduls zwischen unterschiedlichen Lehrveranstaltungen gewählt werden.

Muss man die unterschiedlichen Module in der vom jeweiligen Studienplan vorgegebenen Reihenfolge absolvieren?

In der Regel ja; im Zweifelsfall ist immer Rücksprache mit der Studienberatung zu nehmen.

Kann man auch mehr Lehrveranstaltungen belegen, als im Rahmen der Module vorgegeben sind?

Natürlich! Dies ist auch zu empfehlen, sofern Sie nicht Ihre eigenen zeitlichen Grenzen und Kapazitäten überschreiten.

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Einschreibung/Immatrikulation

 

Wo und wann kann ich mich einschreiben/immatrikulieren?

Die Einschreibung für die B.A.-Studiengänge und den Staatsexamenstudiengang erfolgt generell zum Wintersemester im Sekretariat von Frau Burger und kann nur in begründeten und vom Prüfungsausschuss genehmigten Ausnahmefällen zum Sommersemester erfolgen.
Einschreibefristen orientieren sich an den Fristen der Universität HeidelbergIcon External Link.

Öffnungszeiten des Studentensekretariats:
Montag - Freitag 10 - 13 Uhr
Ansprechpartnerin: Marion Burger
Telefon (+49) (0) 62 21 / 54 192 - 45
Fax (+49) (0) 62 21 / 54 192 - 09

Näheres finden Sie hier.

Interessierte Studierende des M.A. Jüdische Studien - Geschichte jüdischer Kulturen (Joint Degree) wählen eine der beiden Partneruniversitäten als Stammuniversität, an der sie sich dann um einen Studienplatz bewerben. Bewerbungsfrist: siehe hier. Die BewerberInnen werden über die Zulassung verständigt und nehmen ihr Studium mit Beginn des nächsten akademischen Jahres auf. Die endgültige Zulassung hängt von der Immatrikulation an der Stammuniversität ab. Pro Jahr werden maximal 20 Studierende an allen Partneruniversitäten zusammengenommen zugelassen.
Bewerbungen per Fax oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Interessierte Studierende der Studiengänge M.A. Jüdische Studien und M.A. Rabbinat beachten Bitte folgende Fristen und Regelungen: M.A. Jüdische Studien siehe hier; M.A. Rabbinat siehe hier.

Welche Unterlagen benötige ich für die Immatrikulation?

Nähere Informationen finden sie hier.

Kann ich mich an der HfJS noch in den "alten" Magisterstudiengang einschreiben?

Eine Ersteinschreibung (in das erste Fachsemester) in den "alten" Magisterstudiengang ist nicht mehr möglich, wohl aber Umschreibung oder Quereinstieg in höhere Fachsemester. Bei Fragen zum Magisterstudiengang wenden sie sich bitte an Frau Radjai.

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Anrechnung von Studienleistungen/Prüfungsausschuss

 

Werden Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt?

Nähere Informationen finden Sie hier.


Wann tagt der Prüfungsausschuss?

Nähere Informationen zu Terminen des Prüfungsausschusses finden sie hier.

Wo finde ich die Prüfungsordnungen mit Studienplänen?

Die Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge und ihre Studienpläne finden sie hier

Wer berät bei Prüfungsformalitäten? Wer leitet das Prüfungssekretariat?

Das Prüfungsamt wird von Stephanie Appel, M.A. geleitet, Tel. (+49) (0) 62 21 / 54 192 - 46. Nähere Informationen finden Sie hier.

Können Hebräischkenntnisse angerechnet werden?

Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss. Wenn die Hebräischkenntnisse vom Prüfungsausschuss anerkannt werden bzw. in einer Feststellungsprüfung als gleichwertig eingestuft werden, so muss der Hebräischsprachkurs nicht belegt werden. Näheres hierzu regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

 

Abschlussprüfungen

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

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Fragen zu den einzelnen Studiengängen

 

B.A. Jüdische Studien

 

Können Probleme beim Erlernen des Hebräischen entstehen, wenn ich B.A. Jüdische Studien und einen Studiengang mit einer weiteren neuen Fremdsprache studiere?

Es ist nicht ratsam, zwei Sprachen gleichzeitig von Grund auf zu erlernen. Daher wird empfohlen, den Sprachkurs Hebräisch im ersten und zweiten Semester abzuschließen. In den Folgesemestern wird Hebräisch zwar in den (Pro)Seminaren vorausgesetzt, muss aber als Sprache nicht weiter erlernt werden. Auf diese Weise ist es möglich, sich ab dem dritten Semester intensiv auf das Erlernen und Studieren einer weiteren Sprache zu konzentrieren.

 

Lehramt Jüdische Religionslehre an Gymnasien mit Abschluss Staatsexamen

 

Kann man Lehramt Jüdische Religionslehre auch studieren, wenn man nicht jüdisch ist?

Das wissenschaftliche Studium Lehramt für Jüdische Religionslehre kann von jedem/r Studierenden belegt und absolviert werden; allerdings kann nur eine Lehrkraft, die jüdisch ist, auch eine Lehrbefugnis erhalten.

Kann man Jüdische Religionslehre und Naturwissenschaften / Mathematik studieren?

Ja. In einigen Fällen können jedoch die naturwissenschaftlichen / mathematischen Grundkurse einen ähnlichen Umfang wie eine neu zu erlernende Fremdsprache haben. Auch hier empfiehlt es sich, zunächst den Sprachkurs Hebräisch zu absolvieren und damit die sprachliche Ausbildung innerhalb der Jüdischen Studien abzuschließen (s.o.). Auf diese Weise kann man sich im Anschluss ganz auf die naturwissenschaftlichen / mathematischen Kurse konzentrieren, die i.d.R. stark aufeinander aufbauen und so als Block in Folgesemestern absolviert werden sollten.

 

M.A. Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen (Joint Degree mit der Karl-Franzens-Universität Graz)

 

Muss man den Sprachkurs im ersten Semester auch belegen, wenn man bereits Hebräischkenntnisse hat?

Wenn die Hebräischkenntnisse vom Prüfungsausschuss anerkannt bzw. in einer Feststellungsprüfung als gleichwertig eingestuft werden, so muss der Sprachkurs nicht belegt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

Wie viele Auslandssemester darf bzw. muss ich machen?

Wenigstens eins, maximal zwei Semester. Eines davon muss derzeit an unserer Partneruniversität in Graz (Österreich) absolviert werden.

Wann sollte das verpflichtende Auslandssemester stattfinden?

Entweder im zweiten oder dritten Semester. Es empfiehlt sich, das zweite Semester (also das SoSe) in Graz zu studieren, da im SoSe durch die Besetzung der "Kurt David Brühl-Gastprofessur für Jüdische Studien" das Angebot in den Jüdischen Studien noch umfangreicher ist.

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Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 08.03.2011