Gasthörerinnen und Gasthörer an der HfJS

Für Studierende der Universität Heidelberg fällt keine Gasthörergebühr an.
 

Höhe der Gebühr

Seit Sommersemester 2007 erhebt die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg für das Gasthörerstudium eine Gebühr entsprechend den §§ 2, 17 LHGebG in der Fassung vom 1. Januar 2005. Die Gebührenhöhe ist wie folgt gestaffelt:

  • bis       4 Vorlesungsstunden pro Woche       51,00 EUR
  • bis       6 Vorlesungsstunden pro Woche       76,00 EUR
  • ab        7 Vorlesungsstunden pro Woche       102,00 EUR

Auf Antrag kann die Gasthörergebühr auf 26,00 EUR ermäßigt werden, wenn die/der Antragsteller/in Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen erhält. Dies ist durch geeignete Nachweise (Bescheid oder Bescheinigung der gewährenden Stelle) zu belegen.

Gasthörerinnen und Gasthörer der Universität Heidelberg müssen an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg die oben genannte Gasthörergebühr zusätzlich zu der von der Universität Heidelberg erhobenen Gebühr entrichten.
 

Immatrikulationsantrag als Gasthörer als PDFGasthörergebührensatzung


Kursauswahl

  • Gasthörerinnen und Gasthörer sind berechtigt, an sämtlichen Vorlesungen teilzunehmen.

  • Alle übrigen Veranstaltungen (Seminare, Praktika, Übungen, Sprachkurse etc.) können nur nach schriftlicher Genehmigung der betreffenden Lehrkräfte besucht werden. Die Entscheidung über die Zulassung von Gasthörer*innen zu einem bestimmten Kurs liegt bei der Lehrkraft.

  • Gemäß § 64 Abs. LHG dürfen Gasthörer*innen nicht zu Prüfungen zugelassen werden.

  • WICHTIG: Durch die Teilnahme an Veranstaltungen wird weder ein Prüfungsanspruch erworben noch können Teilnahme- oder Leistungsscheine ausgestellt werden. Als Gasthörer*in erworbene Studienleistungen werden im Rahmen eines späteren Studiums nicht anerkannt.


Anmeldeverfahren und Zahlung der Gebühr

Bitte füllen Sie das Formular „Anmeldung als Gasthörer/in“ vollständig aus. Das Antragsformular erhalten Sie im Studierendensekretariat (Raum N1 -01, Mo-Fr, 10.00-13.00 Uhr). Darüber hinaus steht es hier zum Download bereit:
 

Immatrikulationsantrag als Gasthörer als PDFAnmeldung als Gasthörer/in (Stand: März 2019)

Bitte legen Sie den vollständig ausgefüllten Gasthörerantrag einschließlich etwa erforderlicher schriftlicher Genehmigungen der Lehrkräfte bei der Servicestelle in der Bibliothek (Mo-Do, 11.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 16.00 Uhr) vor und entrichten dort mittels CampusCard die Gasthörergebühr. Sie können die Gasthörergebühr auch auf das Konto der HfJS, IBAN: DE19 6725 0020 0001 3097 49 überweisen (bitte als Verwendungszweck angeben „Gasthörergebühr, Vorname, Name“). Nach Zahlung der Gasthörergebühr können Sie den Gasthörerantrag im Studierendensekretariat (Raum N1 -01, Mo-Fr, 10.00-13.00 Uhr) abgeben und erhalten dort den Gasthörerschein.

Die Gasthörergebühr wird mit der Zulassung zu den Lehrveranstaltungen, aber frühestens am 01.04. für das Sommersemester und am 01.10. für das Wintersemester fällig.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 31.05.2022