Master of Education als Erweiterungsfach

Ziel des Studiengangs
Zulassungsvoraussetzung
Qualifikation und Inhalt
Downloads und Materialien

 

Studienabschluss: Master of Education
Bewerbungspflichtig: Ja
Studienbeginn: WiSe
Bewerbungsfrist: 15. Mai eines Jahres für das jeweils folgende Semester
Regelstudienzeit: 6 Semester
 

Ziel des Studiengangs:

Das Studium Jüdische Religionslehre, Lehramt, kann auch als Erweiterungsfach gewählt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Das Erweiterungsfach mit 120 Leistungspunkten strebt das Lehramt in der Sekundarstufe I und II an, während das Erweiterungsfach mit 90 Leistungspunkten das Lehramt in der Sekundarstufe I ermöglicht. Das Studium führt die Studierenden fachwissenschaftlich in die Bereiche der jüdischen Religion, Geschichte und Kultur von der Antike bis zu heutigen Strömungen und Lebenswelten ein und ermöglicht ihnen gleichzeitig, die fachwissenschaftlichen Fragestellungen mit didaktischen und pädagogischen Fertigkeiten in eigenständigen Modulen zu erweitern.

Der M.Ed. Jüdische Religionslehre, Lehramt als Erweiterungsfach (90 und 120 LP) erarbeitet das Fach inhaltlich und didaktisch-pädagogisch. Hierzu werden zunächst die Grundlagen des Faches in Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsmodulen gelegt. Eine Vertiefung des Faches erfolgt in einem fachwissenschaftlichen, einem fachdidaktischen sowie in einem Verschränkungsmodul, in dem fachdidaktische und fachwissenschaftliche Fragestellungen miteinander verbunden werden. Er bereitet auf das Lehramt für Jüdischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I (90 Leistungspunkte) bzw. in den Sekundarstufen I und II (120 Leistungspunkte) vor und ist deshalb in erster Linie für Studierende gedacht, die mit Erreichen des Staatsexamens im Auftrag und mit Genehmigung der Landesverbände der jüdischen bzw. israelitischen (Kultus-)Gemeinden Religionsunterricht nach Grundgesetz Art. 7, Abs. 3 unterrichten können.

 

Zulassungsvoraussetzung:

siehe im Einzelnen die Zulassungssatzung.

Der M.Ed. Jüdische Religionslehre als Erweiterungsfach setzt einen ersten M.Ed. Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss (z.B. Staatsexamen) voraus.


Qualifikation und Inhalt:

„Judentum“ ist mit dem landläufigen Begriff „Religion“, wie er unter anderem auch als Spezifizierung eines Schulfaches (Religionsunterricht) verstanden wird, nicht hinreichend umschrieben. Das Fach Jüdische Studien, wie es an der Hochschule für Jüdische Studien aufgefächert wird, bietet deshalb von der Geschichte des jüdischen Volkes über Bibel und Talmud, Philosophie, Literatur- und Sprachwissenschaft bis hin zu jüdischer Kunst eine breite Palette jüdischer Lebenswelten. Studierende, die den Master of Education anstreben, können aus diesem breiten Angebot ihr Studium zusammenstellen, um „Judentum“ in seiner ganzen Vielfalt zu studieren. Auf diese Weise bereiten sie sich fachlich breit aufgestellt auf das Lehramt in jüdischer Religionslehre vor.

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang als erstem Abschluss beträgt sechs Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit.

Der für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums als Erweiterungsfach erforderliche Gesamtumfang im Pflicht- und Wahl(pflicht)bereich beträgt 90 Leistungspunkte (Sekundarstufe I) bzw. 120 Leistungspunkte (Sekundarstufe I und II). Das Studium ist modular aufgebaut.

Nach bestandener Master-Prüfung verleiht die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg den akademischen Grad "Master of Education" (abgekürzt M.Ed.).
 

Die 90 Leistungspunkte des M.-Ed.-Abschlusses als Erweiterungsfach Sekundarstufe I umfassen

  • 62 LP Fachwissenschaft
  • 13 LP Fachdidaktik
  • 15 LP Masterarbeit

Die 120 Leistungspunkte des M.Ed.-Abschlusses als Erweiterungsfach Sekundarstufe I und II umfassen:

  • 90 LP Fachwissenschaft
  • 15 LP Fachdidaktik
  • 15 LP Masterarbeit

 

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Studienberatung zur Verfügung.

 

Downloads und Materialien

Prüfungsordnung / Studienpläne / Zulassungssatzung / Modulhandbücher

Verbindliche Rechtsgrundlage des Studiengangs sind die Prüfungsordnung und der Studienplan.  Das Modulhandbuch fungiert als Erläuterung und Konkretisierung.


 

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Letzte Änderung: 02.11.2022