Gasthörer an der HfJS
Ab Sommersemester 2007 erhebt die Hochschule für Jüdische Studien für das Gasthörerstudium eine Gebühr gemäß §17 LHGebG in der Fassung vom 6. Dezember 1999:
- 60 Euro pro Person und Semester
- 30 Euro ermäßigte Gebühr bei Vorlage des Nachweises für Schüler, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Zivildienstleistende, Dienstleistende im Freiwilligen oder Sozialen Jahr und Schwerbehinderte (GdB mind. 50 %) sowie für
Mitglieder des Freundeskreises der Hochschule für Jüdische Studien sowie Studierende anderer Universitäten, wenn ihr Studium an ihrer Universität gebührenfrei ist
Studierende anderer Universitäten sind von der Gasthörergebühr befreit, so ihr Studium gebührenpflichtig ist.
Die Befreiung gilt jedoch nicht für Gasthörer anderer Universitäten. Die Gebühr ist mit Beginn des Semesters fällig und bei der Anmeldung als Gasthörer bar im Studierendensekretariat zu bezahlen. Im Laufe des Semesters wird ein Gasthörerschein ausgestellt.
Nach Zahlung der Gebühr und Genehmigung des Gasthörerantrages sind Sie als Gasthörer/Gasthörerin berechtigt, alle Vorlesungen zu besuchen. Alle übrigen Veranstaltungen (Proseminare etc.) können nur nach schriftlicher Genehmigung der betreffenden Lehrkräfte besucht werden. Das betreffende Formular ist im Studierendensekretariat in der Friedrichstraße 9 erhältlich. Sprachkurse, die zum Hebraicum führen, sind nur für Studierende zugänglich.
Durch die Teilnahme an Veranstaltungen wird weder ein Prüfungsanspruch erworben noch können Teilnahme- oder Leistungsscheine ausgestellt werden. Als Gasthörer erworbene Studienleistungen werden im Rahmen eines späteren Studiums nicht anerkannt.
