Stipendien

 

4 Israel-Stipendien

 

Im Rahmen des vom DAAD geförderten ISAP-Programms schreibt die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (HfJS) vier Stipendien (drei Jahresstipendien, ein Semesterstipendium) für das Studium an der Ben Gurion-University of the Negev (BGU) in Beer Sheva (Israel) im Studienjahr 2010/11 (bzw. Wintersemester 2010/11) aus.

 

 

Die Jahresstipendien (01.08.2010-30.06.2011) bzw. das Semesterstipendium (01.08.2010-31.01.2011) umfassen jeweils die folgenden Leistungen:

– monatliches ISAP-Teilstipendium (derzeit 350,00 EUR) bzw. Aufstockungsrate bei regulärem Auslands-BaföG (derzeit 290,00 EUR)

– Reisekostenpauschale in Höhe von derzeit 750,00 EUR

– monatliche Krankenversicherungspauschale in Höhe von EUR 35,00

– Studiengebühren (inkl. Sommeruniversität mit Ulpan-Sprachkurs)

 

 

Bewerbungsverfahren

 

Interessierte Studierende können sich schriftlich um ein Jahres- bzw. Semester-Stipendium bis zum

 

1. Februar 2010

(Datum des Poststempels oder des Eingangs von Fax oder Email)

 

bei der ISAP-Beauftragten der HfJS, Prof. Dr. Birgit Klein (Landfriedstr. 12, 69117 Heidelberg, Fax: 06221-54-192-09, birgit.klein@hfjs.eu) bewerben. Bei einer Bewerbung per Email sind die Bewerbungsunterlagen zusätzlich komplett ausgedruckt einzureichen bzw. ggf. zeitnah nach Bewerbungsschluss nachzureichen.

 

 

Voraussetzung für die Bewerbung ist die Einschreibung in einem der Studiengänge der HfJS sowie die deutsche Staatsangehörigkeit, zu Ausnahmen siehe
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00676.de.html

 

 

Der Bewerbung sind beizulegen

– ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (2-3 Seiten),

– das Fachgutachten eines Dozenten/einer Dozentin der HfJS,

– eine Übersicht über die bisherigen Studienleistungen (zu den erforderlichen Angaben siehe http://www.daad.de/de/download/ausland/veranstaltungen.pdf) sowie eine Kopie der Leistungsnachweise,

– eine Kopie des Hebraicum-Zeugnisses oder eines adäquaten Sprachnachweises sowie (soweit vhd.) der Nachweis über den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen im Hebräischen nach Ablegung des Hebraicums.

 

 

Von den künftigen Stipendiatinnen und Stipendiaten wird erwartet, dass sie

– mit einer/m Dozentin/en der HfJS ihrer Wahl vor Antritt des Studiums ihre potentiellen Kurse an der BGU besprechen,

– an der HfJS im SoSe 2010 an mindestens einem vorbereitenden Hebräisch-Sprachkurs teilnehmen,

– sich an der BGU von einer/m Vertrauensdozentin/en ihrer Wahl über ihr Studium beraten lassen,

– an der BGU außer an dem studienbegleitenden Ulpan mindestens drei bis vier Lehrveranstaltungen in den Jüdischen Studien erfolgreich besuchen (davon mindestens ein bis zwei hebräischsprachige).

 

 

Hinweis für die Bewerbung um ein Semesterstipendium

 

Die Jahresstipendien können auch geteilt werden; allerdings stehen bei einem geteilten Jahresstipendium nur für die eine Hälfte des Semesterstipendiums die Gebühren für die Sommeruniversität einschl. Ulpan-Sprachkurs sowie für den Flug zur Verfügung. Daher wird allen an einem Semesterstipendium Interessierten dringend geraten, sich zusätzlich beim DAAD direkt für ein Sommersprachkursstipendium an der BGU (http://w3.bgu.ac.il/cisp/?lan=2) zu bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2010.

 

 

 

Sommersprachkursstipendien des DAAD

 

Der DAAD vergibt Sommersprachkursstipendien für die Sommeruniversität an der Ben Gurion University in Beer Sheva (http://w3.bgu.ac.il/cisp/?lan=2) auch unabhängig von einem weiteren Studienaufenthalt in Beer Sheva. Interessierte Studierende, die nur an der Sommeruniversität teilnehmen möchten, richten ihre Bewerbung ebenfalls direkt an den DAAD. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2010.

 


 

 

1. Stipendium des Zentralrat der Juden in Deutschland

Der Zentralrat der Juden in Deutschland vergibt für das Studium an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (HfJS) Stipendien an begabte junge Mitglieder jüdischer Gemeinden, die die Voraussetzungen für eine Hochschulausbildung in Jüdischen Studien mitbringen.


Weitere Informationen:
Irene Kaufmann, M.A.
Telefon: (+49) (0) 62 21 / 54 192 - 50
irene.kaufmann@hfjs.eu

 

 

2. Promotionsstipendium gemäß dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

 

 

Voraussetzungen für ein Stipendium

  • Herausragende Qualifikation
  • Annahme als Doktorand durch die Hochschule
  • Wissenschaftliche Betreuung durch Professor oder Privatdozenten

sowie:

  • Keine Beschäftigungsverhältnis über 40 Std./Monat
  • Evtl. Beschäftigungsverhältnis muss einen Bezug zum Fach haben, in dem die Promotion angefertigt wird (dies muss vom Betreuer bestätigt werden)
  • In die Berechnung der Höhe des Stipendiums geht das Jahreseinkommen des Stipendiaten (sowie ggf. des Ehegatten) ein.


Weitere Informationen auf der Homepage der Universität Heidelberg:


Schritte zur Bewerbung

1. Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
2. Anlagen zum Antrag:

  • Kurzzusammenfassung (Aufriss des Themas, max. 1 DIN A4-Seite)
  • Arbeitsbericht/-plan (Max. 15 Seiten. Stellen Sie das Projekt methodisch dar und nennen Sie den Untersuchungsgegenstand. Falls das Projekt auf Vorleistungen aufbaut, zeigen Sie diese mit auf. Fügen Sie die Magister- oder Staatsexamensarbeit bei und stellen Sie dar, was über diese Vorleistung hinaus der neue Ansatz ist.)
  • Literaturliste (1/2 bis 1 Seite)
  • Gutachten von 2 Hochschullehrer/innen
  • Kopie des Reifezeugnisses
  • Kopie der Hochschulzeugnisse (Vordiplom, Diplom, Staatsexamen)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Bescheinigung der Hochschule für Jüdische Studien über die Annahme als Doktorand
  • Immatrikulationsbescheinigung (Promotion) der Hochschule für Jüdische Studien
  • Ggf. Immatrikulationsbescheinigung der Universität Heidelberg

Schicken Sie die Bewerbung zweifach an die Hochschule für Jüdische Studien, Friedrichstr. 9, 69117 Heidelberg,

 

Schritte nach erfolgreicher Bewerbung

Nach Erhalt der Bestätigung des Stipendiums werden weitere Unterlagen benötigt:

 

 

Weitere Informationen:
Irene Kaufmann, M.A.
E-Mail: Irene.Kaufmann@hfjs.eu
Telefon: (+49) (0) 62 21 / 54 192 - 50

 

 

3. Kostenübernahme aus Studiengebühren für Sprachkurse und Sprachtest

An der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg gibt es für Studierende die Möglichkeit der Kostenübernahme aus Studiengebühren für Sprachkurse und Sprachtest, die vom Zentralen Sprachlabor der Universität Heidelberg für Studierende angeboten werden. Studierende können per Antragsvordruck eine solche Kostenübernahme beantragen.


Die formalen Voraussetzungen für den Zuschuss sind:

1. Es muss ein Antrag gestellt und beim Studierendensekretariat eingereicht werden.
2. Die Immatrikulation an der HfJS muss vorhanden sein.
3. Der Sprachkurs bzw. Sprachtest muss vom Zentralen Sprachlabor der Universität Heidelberg durchgeführt worden sein.
4. Der Förderungsbetrag kann nur für einen Kurs oder für einen Test pro Person und Semester beantragt werden.
5. Sprachkurse und Sprachtests in Englisch (TOEFEL-Test) werden ohne weiteres gefördert. Andere Sprachen werden nur gefördert, wenn sie in Zusammenhang mit dem Studium stehen, z.B. aufgrund eines Auslandssemesters oder der Durchführung von Projekten im entsprechenden Ausland. Dies muss die den Auslandsaufenthalt bzw. das Projekt betreuende Person auf dem Antrag per Unterschrift bestätigen. Förderungsfähig sind auch Sprachkurse für Deutsch als Fremdsprache für Studierende, die eine andere Muttersprache als Deutsch haben.
6. Die Kosten müssen bereits beglichen worden sein, d.h. das Geld wird nicht ans Sprachlabor direkt bezahlt, sondern der teilnehmenden Person rückerstattet. Pro Kurs bzw. pro Test wird ein Selbstbehalt von 10,-- Euro nicht erstattet.
7. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme, wenn die für das Semester der Antragstellung vorgesehenen Mittel verbraucht sind. Sollte einem Antrag wegen mangelnder Mittel nicht entsprochen werden können, kann er im folgenden Semester erneut gestellt werden. Die unter Punkt 10. genannte Frist verlängert sich in diesem Fall um ein Semester.
8. Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten für den Kurs/Test, vermindert um eine Selbstbeteiligung von 10,-- Euro. Die Kosten müssen durch Rechnungen, Quittungen oder andere Belege im Original nachgewiesen werden, d.h. es sind weder Vorauszahlungen möglich, noch erfolgen pauschale Zahlungen ohne Nachweis.
9. Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs muss durch die Kursleitung bescheinigt werden; die Bescheinigung ist den Antragsunterlagen im Original beizufügen. Möglich sind alternativ auch Zeugnisse, Prüfungsberichte, Testergebnisse oder Vergleichbares. In diesem Fall genügen Kopien.
10. Es kann nur für Kurse/Tests eine Erstattung beantragt werden, die im Semester der Antragstellung oder im Semester davor absolviert wurden. Eine Antragstellung ist auch noch im ersten Semester nach Studienende möglich, wenn der Kurs/Test im letzten Semester vor der Exmatrikulation stattgefunden hat.
11. Übergangsregelung: Eine Antragstellung ist erstmals zum WS 2008/2009 (Stichtag: 1. September 2008) möglich. Erstattungsfähig sind jedoch auch Kurse/Tests, die im Sommersemester 2008 stattgefunden haben.


Pdf Icon SmallAntrag auf Erstattung der Kosten eines Sprachkurses / Sprachtests

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 29.12.2009