Stipendien

 

1. Stipendium des Zentralrat der Juden in Deutschland
2. Israel-Stipendien des DAAD für ein oder zwei Semester
3. Ausschreibung zur Förderung von Studienaufenthalten im Ausland (PROMOS)
4. Promotionsstipendium gemäß dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
5. Kostenübernahme aus Studiengebühren für Sprachkurse und Sprachtest
6. Patenschaften für Studiengebühren
7. Manfred Lautenschläger Promotions-Abschluss-Stipendium für europäisch-jüdische Geschichte und Kultur

 


 

1. Stipendium des Zentralrat der Juden in Deutschland

Der Zentralrat der Juden in Deutschland vergibt für das Studium an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (HfJS) Stipendien an begabte junge Mitglieder jüdischer Gemeinden, die die Voraussetzungen für eine Hochschulausbildung in Jüdischen Studien mitbringen.

 


Kontakt
Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg
Telefon: (+49) (0) 62 21 / 54 192 00
rektor@hfjs.eu


2. Israel-Stipendien des DAAD für ein oder zwei Semester 

Im Rahmen des vom DAAD bewilligten ISAP-Programms schreibt die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (HfJS) vier Stipendien (drei Jahresstipendien, ein Semesterstipendium) für das Studium an der Ben Gurion-University of the Negev (BGU) in Beer Sheva (Israel) im Studienjahr 2012/13 (bzw. Wintersemester 2012/13) aus.

Die Jahresstipendien (01. August 2012 - 30. Juni 2013) bzw. das Semesterstipendium (01. August 2012 - 31. Januar 2013) umfassen die folgenden Leistungen:

  • Studiengebühren für jedes der drei Jahresstipendien bzw. das Semesterstipendium (die Studiengebühren enthalten jeweils die Gebühren für die Sommer-Universität einschließlich Ulpan-Sprachkurs)
  • monatliches ISAP-Teilstipendium (derzeit 350,00 EUR)
  • Reisekostenpauschale in Höhe von 750,00 EUR für jede/n Studierende/n (bei BaföG-berechtigten Studierenden über Auslands-BaföG gezahlt)
  • monatliche Versicherungspauschale in Höhe von 35,00 EUR für jede/n Studierende/n (bei BaföG-berechtigten Studierenden über Auslands-BaföG gezahlt)

Interessierte Studierende können sich schriftlich um ein Jahres- bzw. Semester-Stipendium bis zum

10. Februar 2012
(Datum des Poststempels oder des Eingangs von Fax oder E-Mail)

bei der ISAP-Beauftragten der HfJS, Prof. Dr. Birgit Klein (Landfriedstr. 12, 69117 Heidelberg, Fax: 06221/54 192 09, birgit.klein@hfjs.eu) bewerben. Bei einer Bewerbung per E-Mail sind die Bewerbungsunterlagen zusätzlich komplett ausgedruckt einzureichen bzw. ggf. zeitnah nach Bewerbungsschluss nachzureichen.

Voraussetzung für die Bewerbung ist die Einschreibung in einem der Studiengänge der HfJS sowie die deutsche Staatsangehörige, zu Ausnahmen siehe

http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00676.de.html

Der Bewerbung sind beizulegen

  • ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (2-3 Seiten),
  • das Fachgutachten eines Dozenten/ einer Dozentin der HfJS,
  • ein Lebenslauf
  • eine Übersicht über die bisherigen Studienleistungen (zu den erforderlichen Angaben siehe http://www.daad.de/de/download/ausland/veranstaltungen.pdf) sowie eine Kopie der Leistungsnachweise,
  • eine Kopie des Hebraicum-Zeugnisses oder eines adäquaten Sprachnachweises sowie (soweit vhd.) der Nachweis über den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen im Hebräischen nach Ablegung des Hebraicums.

Von den künftigen Stipendiatinnen und Stipendiaten wird erwartet, dass sie

  • mit einer/m Dozentin/en der HfJS ihrer Wahl vor Antritt des Studiums ihre potentiellen Kurse an der BGU besprechen,
  • an der HfJS an mindestens einem auf das Studium vorbereitenden Hebräisch-Sprachkurs im SoSe 2012 teilnehmen,
  • sich an der BGU von einer/m Vertrauensdozentin/en ihrer Wahl über ihr Studium beraten lassen,
  • drei bis vier Lehrveranstaltungen außer dem studienbegleitenden Ulpan (davon mindestens eine hebräischsprachige) an der BGU in den Jüdischen Studien besuchen.


3. Ausschreibung zur Förderung von Studienaufenthalten im Ausland (PROMOS)


Im Rahmen des durch den DAAD geförderten PROMOS-Programms schreibt die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg Stipendien zur Förderung von Studienaufenthalten im Ausland aus.

Fördermöglichkeiten

Studienstipendien (1 bis 6 Monate)
Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monaten, z.B. für Semesteraufenthalte von Studierenden.
Doktoranden können sich in diesem Programmbereich nicht bewerben. Beantragt werden können monatliche Teilstipendienraten von 300 € und eine einmalige Reisekostenpauschale in Höhe des landesabhängigen DAAD-Fördersatzes (siehe Reisekostenpauschale auf Seite 2))

Die Vergabe von PROMOS-Semesterstipendien im Rahmen des Joint Degree M.A. „Jüdische Studien – Geschichte jüdischer Kulturen“ für das Auslandssemester an der KFU Graz ist nur in zwei Ausnahmefällen möglich: Bei Studierenden, die bereits einmal innerhalb dieser ERASMUS-Kooperation bei ihrem Studienaufenthalt in Graz gefördert wurden und deshalb keinen weiteren ERASMUS-Zuschuss mehr erhalten können, sowie im Falle, dass das ERASMUS-Förderkontingent der HfJS für das laufende Hochschuljahr bereits ausgeschöpft sein sollte.

Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)
Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Beantragt werden können eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500 €, monatliche Teilstipendienraten von 300 € und eine einmalige Reisekostenpauschale in Höhe des landesabhängigen DAAD-Fördersatzes (siehe Reisekostenpauschale)

Sommerkurse / Fachkurse (bis zu 6 Wochen)

Sommerkurse / Fachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen oder wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland können weltweit gefördert werden. Beantragt werden können eine einmalige Kursgebührenpauschale von
500 €, eine einmalige Reisekostenpauschale in Höhe des landesabhängigen DAAD-Fördersatzes (siehe Reisekostenpauschale) sowie (bei entsprechender Dauer) eine monatliche Teilstipendienrate von 300 €.

Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
Praktika von Studierenden in Ländern außerhalb des ERASMUS-Raums können gefördert werden. Beantragt werden können monatliche Teilstipendienraten von
300 € sowie eine einmalige Reisekostenpauschale in Höhe des landesabhängigen DAAD-Fördersatzes (siehe Reisekostenpauschale)

Die Förderung von Praktika innerhalb des ERASMUS-Raums ist nur möglich bei Studierenden, die bereits für einen Praktika-Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS-Programms keine Förderung mehr erhalten können. Doktoranden können sich in diesem Programmbereich nicht bewerben.

Reisekostenpauschale
Die Höhe der einmaligen Reisekostenpauschale entspricht dem landesabhängigen DAAD-Fördersatz. Dieser beträgt für Israel 700 €, für Österreich 225 €; für andere Länder siehe www.daad.de/imperia/md/content/hochschulen/promos/promos_pauschalen_2011.pdf 

Zeitrahmen
Die geförderten Auslandsaufenthalte können zum Zeitpunkt der Bewerbung auch schon angetreten oder abgeschlossen worden sein. Der Beginn muss jedoch in das Jahr 2012 fallen. Der Auslandsaufenthalt kann bis zum 28. Februar 2013 dauern.

Bewerbungsverfahren
Interessierte Studierende können sich schriftlich bis zum

15. April 2012
(Datum des Poststempels oder des Eingangs per E-Mail oder Fax)

bei dem PROMOS-Beauftragten der HfJS, Prof. Dr. Roland Gruschka (Landfriedstr. 12, 69117 Heidelberg, Fax: 06221-54-192-09, roland.gruschka@hfjs.eu), bewerben. Bei einer Bewerbung per E-Mail oder Fax sind die Bewerbungsunterlagen zusätzlich komplett ausgedruckt einzureichen bzw. ggf. zeitnah nach Bewerbungsschluss nachzureichen.

Voraussetzung für die Bewerbung ist die Einschreibung in einem der Studiengänge der HfJS sowie die deutsche Staatsangehörigkeit, zu Ausnahmen siehe
http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00676.de.html 


Der Bewerbung sind beizulegen:

  • ein aussagekräftiges Motivationsschreiben von 2-3 Seiten,
  • das Fachgutachten einer Dozentin/eines Dozenten der HfJS,
  • das ausgefüllte Antragsformular (bitte hier herunterladen),
  • eine Übersicht über die bisherigen Studienleistungen (zu den erforderlichen Angaben siehe http://www.daad.de/de/download/ausland/veranstaltungen.pdf) sowie eine Kopie der Leistungsnachweise, oder alternativ ein aktuelles Transkript über die bisherigen Studienleistungen,
  • ggf. Nachweise zu erforderlichen Sprachkenntnissen,
  • eine Aufstellung der im aktuellen Ausbildungsabschnitt (BA-Studium / MA-Studium / Promotion) bisher erhaltenen, bewilligten oder beantragten Förderungen und Stipendien (Formular bitte hier herunterladen).


Von der Stipendiatin/dem Stipendiaten wird erwartet, dass sie/er selbständig für den eigenen Versicherungsschutz sorgt. Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einer DAAD-Gruppenversicherung.

Fragen zum PROMOS-Programm der HfJS können Prof. Dr. Roland Gruschka (roland.gruschka@hfjs.eu) und Frau Irene Kaufmann (irene.kaufmann@hfjs.eu) gestellt werden.      
 
 


4. Promotionsstipendium gemäß dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

 Voraussetzungen für ein Stipendium

  • Herausragende Qualifikation
  • Annahme als Doktorand durch die Hochschule
  • Wissenschaftliche Betreuung durch Professor oder Privatdozenten

sowie:

  • Keine Beschäftigungsverhältnis über 40 Std./Monat
  • Evtl. Beschäftigungsverhältnis muss einen Bezug zum Fach haben, in dem die Promotion angefertigt wird (dies muss vom Betreuer bestätigt werden)
  • In die Berechnung der Höhe des Stipendiums geht das Jahreseinkommen des Stipendiaten (sowie ggf. des Ehegatten) ein.


Weitere Informationen:


Schritte zur Bewerbung

1. Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
2. Anlagen zum Antrag:

  • Kurzzusammenfassung (Aufriss des Themas, max. 1 DIN A4-Seite)
  • Arbeitsbericht/-plan (Max. 15 Seiten. Stellen Sie das Projekt methodisch dar und nennen Sie den Untersuchungsgegenstand. Falls das Projekt auf Vorleistungen aufbaut, zeigen Sie diese mit auf. Fügen Sie die Magister- oder Staatsexamensarbeit bei und stellen Sie dar, was über diese Vorleistung hinaus der neue Ansatz ist.)
  • Literaturliste (1/2 bis 1 Seite)
  • Gutachten von 2 Hochschullehrer/innen
  • Kopie des Reifezeugnisses
  • Kopie der Hochschulzeugnisse (Vordiplom, Diplom, Staatsexamen)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Bescheinigung der Hochschule für Jüdische Studien über die Annahme als Doktorand
  • Immatrikulationsbescheinigung (Promotion) der Hochschule für Jüdische Studien
  • Ggf. Immatrikulationsbescheinigung der Universität Heidelberg

Schicken Sie die Bewerbung zweifach an die Hochschule für Jüdische Studien, Landfriedstr.12, 69117 Heidelberg,

 

Schritte nach erfolgreicher Bewerbung

Nach Erhalt der Bestätigung des Stipendiums werden weitere Unterlagen benötigt:

Weitere Informationen:
Irene Kaufmann, M.A.
E-Mail: Irene.Kaufmann@hfjs.eu
Telefon: (+49) (0) 62 21 / 54 192 - 50


5. Kostenübernahme aus Studiengebühren für Sprachkurse und Sprachtest

An der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg gibt es für Studierende die Möglichkeit der Kostenübernahme aus Studiengebühren für Sprachkurse und Sprachtest, die vom Zentralen Sprachlabor der Universität Heidelberg für Studierende angeboten werden. Studierende können per Antragsvordruck eine solche Kostenübernahme beantragen.


Die formalen Voraussetzungen für den Zuschuss sind:

1. Es muss ein Antrag gestellt und beim Studierendensekretariat eingereicht werden.
2. Die Immatrikulation an der HfJS muss vorhanden sein.
3. Der Sprachkurs bzw. Sprachtest muss vom Zentralen Sprachlabor der Universität Heidelberg durchgeführt worden sein.
4. Der Förderungsbetrag kann nur für einen Kurs oder für einen Test pro Person und Semester beantragt werden.
5. Sprachkurse und Sprachtests in Englisch (TOEFEL-Test) werden ohne weiteres gefördert. Andere Sprachen werden nur gefördert, wenn sie in Zusammenhang mit dem Studium stehen, z.B. aufgrund eines Auslandssemesters oder der Durchführung von Projekten im entsprechenden Ausland. Dies muss die den Auslandsaufenthalt bzw. das Projekt betreuende Person auf dem Antrag per Unterschrift bestätigen. Förderungsfähig sind auch Sprachkurse für Deutsch als Fremdsprache für Studierende, die eine andere Muttersprache als Deutsch haben.
6. Die Kosten müssen bereits beglichen worden sein, d.h. das Geld wird nicht ans Sprachlabor direkt bezahlt, sondern der teilnehmenden Person rückerstattet. Pro Kurs bzw. pro Test wird ein Selbstbehalt von 10,-- Euro nicht erstattet.
7. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme, wenn die für das Semester der Antragstellung vorgesehenen Mittel verbraucht sind. Sollte einem Antrag wegen mangelnder Mittel nicht entsprochen werden können, kann er im folgenden Semester erneut gestellt werden. Die unter Punkt 10. genannte Frist verlängert sich in diesem Fall um ein Semester.
8. Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten für den Kurs/Test, vermindert um eine Selbstbeteiligung von 10,-- Euro. Die Kosten müssen durch Rechnungen, Quittungen oder andere Belege im Original nachgewiesen werden, d.h. es sind weder Vorauszahlungen möglich, noch erfolgen pauschale Zahlungen ohne Nachweis.
9. Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs muss durch die Kursleitung bescheinigt werden; die Bescheinigung ist den Antragsunterlagen im Original beizufügen. Möglich sind alternativ auch Zeugnisse, Prüfungsberichte, Testergebnisse oder Vergleichbares. In diesem Fall genügen Kopien.
10. Es kann nur für Kurse/Tests eine Erstattung beantragt werden, die im Semester der Antragstellung oder im Semester davor absolviert wurden. Eine Antragstellung ist auch noch im ersten Semester nach Studienende möglich, wenn der Kurs/Test im letzten Semester vor der Exmatrikulation stattgefunden hat.
11. Übergangsregelung: Eine Antragstellung ist erstmals zum WS 2008/2009 (Stichtag: 1. September 2008) möglich. Erstattungsfähig sind jedoch auch Kurse/Tests, die im Sommersemester 2008 stattgefunden haben.


Pdf Icon SmallAntrag auf Erstattung der Kosten eines Sprachkurses / Sprachtests

 


6. Patenschaften für Studiengebühren

Die Universität Heidelberg hat gemeinsam mit der Stadt Heidelberg und der Hochschule für Jüdische Studien ab dem Wintersemester 2008/09 die ersten 10 Patenschaften für Studiengebühren vergeben.

Ab sofort können sich wieder Studierende der Universität Heidelberg und der Hochschule für Jüdische Studien um Patenschaften für Studiengebühren bewerben. Die finanzielle Förderung erfolgt in Form einer Übernahme des Semesterbeitrags in Höhe von 500 Euro für mindestens zwei Semester. Voraussetzung dafür ist eine überdurchschnittliche fachliche Qualifikation, der Nachweis gesellschaftlichen und/oder studentischen Engagements sowie in wirtschaftlicher Hinsicht eine Unterstützungsbedürftigkeit. Bewerbungsschluss für eine Patenschaft zum Wintersemester 2009/2010 ist der 14. September 2009.

Nähere Informationen finden sie hier.
 

7. Manfred Lautenschläger Promotions-Abschluss-Stipendium für europäisch-jüdische Geschichte und Kultur

Das Stipendium wird für den Abschluss eines Promotionsvorhabens an der Hochschule für
Jüdische Studien Heidelberg vergeben, das sich mit einem Thema der europäisch-jüdischen
Geschichte, vornehmlich der Neuzeit und der Neuesten Geschichte befasst. Besonders gefragt
sind Arbeiten zu Fragestellungen nach der inneren Gestaltung jüdischen Lebens auf individueller
und gemeindlicher Basis, ferner nach Wechselbeziehungen zwischen Minderheit und
Umwelt und nach jüdischen Antworten auf die kulturellen, politischen und sozialen Herausforderungen
der Neuzeit und der Moderne.
Mit dem Stipendium fördert Dr. Manfred Lautenschläger, Ehrensenator der Hochschule, die
wissenschaftliche Nachwuchsarbeit an der HfJS zur Unterstützung ihrer Aufgaben für die
Gemeinden und gegenüber der Gesellschaft insgesamt.

  Details


 

 

Alle weiteren Informationen zu Stipendien finden Sie hier.

 

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 31.01.2012