Gute wissenschaftliche Praxis

„Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und je-
des Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist.“ (DFG, Leitlinien zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis 2019, Kodex)

 

Verstöße gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bedeuten eine Gefahr für die Wissenschaft, aber auch in das Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft.

Vor diesem Hintergrund hat die Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg Vorkehrungen gegen wissenschaftliches Fehlverhalten getroffen und wird jedem konkreten Verdacht nachgehen. Über eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität Heidelberg finden deren Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Anwendung. Zudem wurde vom Senat eine eigene Ombudsperson bestellt sowie eine Ständige Kommission zur Prüfung von Vorwürfen eingesetzt.

 

Ombudsperson:

  • Frau Prof. Dr. Hanna Liss

Mitglieder der Ständigen Kommission zur Prüfung von Vorwürfen:

  • Prof. Dr. Werner Arnold (Rektor)
  • Prof. Dr. Ronen Reichman
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeffer (Universität Heidelberg, Juristische Fakultät)
  • Maria Seidel (Angehörge des wissenschafltichen Dienstes)
  • als Gast mit beratender Stimme: Frau Prof. Hanna Liss, Ombudsperson

 

Satzung der Universität Heidelberg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Kooperationvereinbarung mit der Universität Heidelberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Letzte Änderung: 19.01.2024